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    Tierschutz geht uns alle an!

    Wir haben sehr viel getan ...
    doch es gibt ja noch so viel zu tun!

    Hundeführschein

    Liste der Hunderassen

    Rottweiler
    Pitbullterrier
    Bullterrier
    Staffordshire Bullterrier
    American Staffordshire Terrier
    Mastino Napoletone
    Fila Brasileiro
    Mastiff
    Bullmastiff
    Tosa Inn
    Dogo Argentino

    sowie entsprechende Mischlingsrassen

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    Der Hundeführschein besteht aus einem Fragenkatalog von 150 Fragen. Die Prüfung besteht aus 30 Fragen, wovon mindestens 24 Fragen richtig beantwortet sein müssen in Form eines Multiple-Choice-Tests. Der Praxisteil der Prüfung besteht aus drei Einheiten. Im ersten Teil der Praxisprüfung soll der Hundebesitzer zeigen,

    1. wie der Hund angeleint wird
    2. der Beisskorb angelegt und vom Tier akzeptiert wird
    3. eine Pfoten-, Ohren- und Zahnkontrolle durchgeführt wird
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    Im zweiten Teil der Praxisprüfung wird der Hund auf Gehorsam getestet. Es wird die Leinenführigkeit sowie das Absitzen und Abliegen auf Kommando mit und ohne Leine überprüft.

    Im dritten Teil der Praxisprüfung werden Alltagssituationen in der Großstadt getestet:

    1. Begegnung mit anderen Hunden
    2. Begegnung mit Joggern, Radfahrern sowie Inlineskatern
    3. Begegnung mit Kinderwagen und Kindern
    4. Begegnung mit Menschen mit Gehilfen
    5. Warten vor einem Geschäft
    6. Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln
    7. Bewegung durch grössere Menschenmengen
    8. Fahren mit einem Aufzug, mit anderen Personen
    9. Begegnung mit Personen ohne Ausweichmöglichkeit
    10. Durchqueren eines Spielplatzes
    11. Begegnung mit aufdringlichen Personen
    12. Verhalten in Hundezonen
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    Dieser Teil der Praxisprüfung - die Begegnung mit Artgenossen und Personen sind verpflichtende Bestandteile. Es ist jedoch nicht relevant alle Situationen zu ertragen. Vielmehr wird darauf geachtet, dass Hundehalter ihr Tier kennen und es zu keiner Belästigung oder sogar Bedrohung durch das Tier kommt.

    Bei positiver Beurteilung durch den Prüfer erhalten Hundehalter einen provisorischen Hundeführschein. Das Original wird per Post zugesandt. Sollte die Prüfung nicht positiv verlaufen sein, ist eine Wiederholung innerhalb von drei Wochen vorgesehen. Bei einem weiteren Nichtbestehen ist die Behörde verpflichtet das Tier abzunehmen.

    Im Falle der nochmaligen Prüfung muss eine Amtsärztin des Magistrates anwesend sein. Es kann zusätzlich auch ein Organ der Bundespolizeidirektion Wien erforderlich sein. Der verpflichtende Hundeführschein ist mit 1. Juli 2010 in Kraft getreten. Die gesetzliche Grundlage erfordert ein Mindestalter des Tieres von 6 Monaten. Das Mindestalter des Hundebesitzers muss 16 Jahre betragen; des weiteren dürfen keine einschlägigen Vorstrafen aufliegen. Das Tier muss gechippt sein und es muss die Hundeabgabe entrichtet sein. Auch wird eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.

    Die Anmeldung der Prüfung erfolgt am

    Veterinär der Stadt Wien
    Magistratsabteilung 60
    Karl- Farkas- Gasse 16
    1030 Wien

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    Helpline des Veterinäramtes : 01 4000 80 60
    Amtsstunden:
    Montag- Freitag: 8.00 -15.00
    Donnerstag : 8.00- 18.00

    Mitzubringen sind:

    1. der Hund
    2. ein gültiger Lichtbildausweis
    3. Nachweis über die Entrichtung der Hundeabgabe
    4. Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung

    Sobald alle Vorraussetzungen erfüllt sind, erhält der Hundehalter ein offizielles Schreiben des Veterinäramtes. Zusätzlich eine Liste mit vom Veterinäramt der Stadt Wien berechtigten Hundeführscheinprüfern.

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    Mit diesen hat man sich in Verbindung zu setzen, um Ort und Zeitpunkt der Prüfung festzulegen. Es besteht freie Wahl. Die Prüfung wird von der Stadt Wien kostenlos angeboten, wobei Prüfer €25,- Aufwandsentschädigung verlangen können. Für die Prüfung selbst ist das Schreiben des Veterinäramtes, ein gültiger Lichtbildausweis, die Haftpflichtversicherungspolizze, die Anmeldebestätigung und die Chip-Nummer des Hundes (ab 1.Jänner 2010 in Österreich verpflichtend). Andere Kurse, wie zum Beispiel BGH oder ÖKV-Hundeführscheinprüfung, ersetzen den verpflichtenden Hundeführschein nicht. Der Wiener Hundeführschein beruht auf einem Wiener Landesgesetz; diese Bestimmungen beziehen sich nur auf das Bundesland Wien. In anderen Bundesländern entscheiden die dort angeführten Gesetze. Des weiteren werden in Schwerpuntaktionen der Polizei und des Magistrates der Besitz des Hundeführscheins kontrolliert. Fehlt dieses Dokument, wird eine Verwaltungsstrafe von € 250,- bis € 14000,- verhängt.

    Quelle: Büro der Wiener Umweltstadträtin + Information der Tierombudsstelle